Wer ist eigentlich Unternehmerin oder Unternehmer? Was ist die familiäre Anbindung und was bedeutet sie für die Außenwirkung? Darum soll es im folgenden Blogartikel gehen.
Bin ich eine richtige Unternehmerin oder ein richtiger Unternehmer? Diese Frage haben sich viele von uns schon gestellt. Was ist die Definition, was die gesellschaftliche Sicht und was empfinde ich selbst? Eine gängige Definition ist auch: "Unternehmer*in ist Eigentümer oder Eigentümerin eines Unternehmens.“ Das Gabler Wirtschaftslexikon schlägt folgende Beschreibung vor: „Entrepreneur; im nicht rechtlichen Sinne gemeint ist immer eine natürliche Person, die eine Unternehmung plant, mit Erfolg gründet und/oder selbstständig und verantwortlich mit Initiative leitet, wobei sie persönliches Risiko oder Kapitalrisiko übernimmt.“ Wikipedia meint: „Unternehmer ist, wer als natürlich oder juristische Person alleine oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt." Das Finanzamt Baden-Württemberg sieht aus Umsatzsteuersicht auf das Thema: Man ist Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn maneine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, die auf eine dauerhafte Erzielung von Einnahmen angelegt ist.
Aber greift das eventuell nicht weit genug? Ich bin mit dem Motto aufgewachsen: Unternehmer ist man oder man ist es nicht. Dieser Glaubenssatz bespielt mehr das Thema Unternehmer-Gen. Also eine Einstellung im Leben, die auf unternehmerisches Denken und eine unternehmerische Haltung hinweist. Die Frage ist, ob Unternehmer*in bedeutet, selbst operativ im Unternehmen tätig zu sein, oder reicht ein Steuern des Unternehmens aus der Metaebene als Gesellschafter durch den Einsatz eines externen Managements aus?
Und was machen wir mit den mitarbeitenden Familienangehörigen? Insbesondere den Kindern und Ehepartnern, die keine Gesellschaftsanteile halten und gegebenenfalls auch laut Familiencharta im Familienunternehmen keine halten dürfen, sich aber Tag für Tag im Unternehmen einsetzen und den unternehmerischen Geist leben? Ist die Definition vom „Unternehmer“ eventuell veraltet, da sie mehr auf einen einzelnen männlichen Inhaber mit Alleinverantwortung hinweist, aber viele inhabergeführte und Familienunternehmen auf den Schultern mehrerer Personen getragen werden?
Meiner Meinung nach sollten wir die rein rechtliche Betrachtung dort außen vor lassen, wo sie keine Bedeutung entfaltet. Dies zum Beispiel bei der Außenwirkung und Repräsentanz des Unternehmens in Verbänden und gegenüber Presse und in der Öffentlichkeitsarbeit durch Storytelling. Gerade in Bezug auf die eigene Rollenidentität fällt es diesem Personenkreis besonders schwer, sich in der Rolle wohl zu fühlen. Es fehlen auch die Begrifflichkeiten, die die eigene Rolle mitarbeitender Familienmitglieder ohne langatmige Erklärungen skizzieren.
Irgendwie stellen mich diese Definitionen nicht zufrieden, denn im alltäglichen Umgang mit Menschen, die Verantwortung in Unternehmen übernehmen und ihr Leben danach ausrichten, stimmen sie nur teilweise. Ich unterscheide die Gesellschafterposition und die Unternehmensleitung. Beides kann zusammenfallen, manchmal fällt es aber auch auseinander. Viele Familienunternehmen werden operativ nicht mehr von den Gesellschaftern geführt, sondern von einem Fremdmanagement. Die Gesellschafter sind oft persönlich oder durch Bevollmächtigte im Aufsichtsrat vertreten. Sie kontrollieren das Management, haben aber mit dem täglichen Betrieb nicht mehr viele Berührungspunkte. Dies hat viele Gründe. Mit den folgenden Generationen haben sich die Gesellschafterkreise vieler Familienunternehmen verbreitert. Henkel hat meiner Kenntnis nach 700 (!) Gesellschafter. Das hat mit der Gründerfamilie und einem gelebten und weitergegebenen Unternehmergeist nicht mehr viel zu tun.
Auf der anderen Seite ist gerade bei kleineren Unternehmen die Familie im Unternehmen voll eingespannt. Viele Familienmitglieder identifizieren sich und leben für das Familienunternehmen, auch wenn sie gar keine Gesellschaftsanteile haben und auch nicht in der Geschäftsführung tätig sind. Sind das dann keine Unternehmerinnen und Unternehmer. Sind es Nachfolger? Manchmal sind sie das. Aber gerade die häufig vorkommende Konstellation der mitarbeitenden Ehefrau ohne Gesellschaftsanteile ist nicht eindeutig. In vielen Familienverfassungen ist der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Ehepartner ausdrücklich ausgeschlossen. Gleichwohl findet hier häufig große Identifikation und Engagement im Unternehmenssinne statt. Die eigene berufliche Laufbahn wird danach ausgerichtet und die Familie hat das Unternehmen jeden Tag in ihren Gesprächen „am Tisch sitzen“. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, werden diese (zumindest teilweise) auf die Nachfolge vorbereitet. Das Erbe bleibt also erhalten. Aber was ist, wenn Kinder aus früheren Beziehungen des Partners da sind und gar nicht die eigenen Kinder erben werden? Was ist mit dem eigenen Leben?
Ich kann mitarbeitenden Familienmitgliedern, die keine Gesellschaftsanateile haltende nur empfehlen, dies über eine klare Rollenidentifikation und ein sehr gutes Gehalt inklusive ausgezeichneter Altersversorgung zu lösen. Auch die Stellung nach außen in Form der Geschäftsführung oder Prokura kann unterstützen. Gleichwohl ist zu hinterfragen, wie das alles aussieht, falls die Beziehung nicht hält. Ist man ausreichend versorgt? Finanziell und auch mental? Warum hat man keine Gesellschafterrolle oder auch keine leitende Außenwirkung? Ich ermutige Frauen immer wieder, in die Führung und Sichtbarkeit zu streben und dies auch einzufordern. Das ist auch in der ersten Generation und auch in der heutigen Zeit nicht immer einfach. Gerade wenn beide das Unternehmen gegründet haben oder gemeinsam groß machen, gibt es oft die Konstellation, dass nur der Mann Gesellschafter ist. Die Frauen überlassen ihren Männern gerne die „Front“ und agieren im Hintergrund. Ihnen sind Gesellschaftsanteile und Funktionen oft nicht so wichtig und sie scheuen sich vor der Sichtbarkeit und der rechtlich definierten Verantwortung. Zudem wird oft das Vermögen insolvenzgeschützt, indem die Ehefrau die Immobilien besitzt und an die Firma vermietet, deren Gesellschafter und Geschäftsführer nur der Mann ist. Das hat aus Risikomanagement-Sicht Vorteile, aber nicht aus der Sicht der Rollenidentität.
Auch in den Verbänden spielt diese Frage immer wieder eine Rolle. Arbeitgeber- oder Unternehmerinnen und Unternehmerverbände wollen eine bestimmte Zielgruppe ansprechen, die dann unter sich sein soll. Also welche ist dies? In Arbeitgeber- oder Branchenverbänden sollen häufig die operativ arbeitende Unternehmensleitung angesprochen werden. Konkrete Branchenkenntnisse und aktuelle Themen sollen besprochen und gegenüber der Politik konkrete Forderungen daraus erarbeitet werden. Diese Themen können sowohl das Fremdmanagement, als auch mitarbeitende Familienangehörige gut bespielen. Reine Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die nicht operativ tätig sind treffen sich dort nicht.
Anders ist dies bei Verbänden, die inhabergeführte Unternehmen oder Familienunternehmen ansprechen wollen. Sie sprechen gezielt Inhaberfamilien an. Fremdmanagament ist in diesen Kreisen häufig unerwünscht. Unternehmensberatungen oft ausgeschlossen. Häufig laufen bei ihnen „Nichtgesellschafter*innen unter dem Stichwort „familiäre Anbindung“. Wobei für die Anbindung eine Mitarbeit nicht zwingend erforderlich ist. Mir persönlich ist die Wertschätzung für diese Menschen sehr wichtig.
Das kommt sicher auch aus meiner eigenen Rolle in unserem Familienunternehmen als mitarbeitendes Familienmitglied. Wir haben bei uns im Familienunternehmen die Thronfolgeregelung. Zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten kann bei uns nur ein Kind die gesellschaftsrechtliche Nachfolge antreten. Mein Vater hat mir diese Rolle als ältestes Kind angeboten und ich wollte sich nicht. Mein jüngerer Bruder hat sie angenommen und ist früh ins Unternehmen eingestiegen und mittlerweile seit vielen Jahren geschäftsführender Gesellschafter. Ich wollte mein Leben selbst bestimmen und habe verschiedene Ausbildungen und Studiengänge abgeschlossen. Ich habe eine Damenschneiderlehre mit dem Ziel des Modedesign-Studiums mit dem Gesellenbrief beendet und danach beschlossen, Jura zu studieren. Nach dem guten Abschluss habe ich meine Doktorarbeit begonnen und nebenbei im Familienunternehmen gejobbt und die Rechtsabteilung aufgebaut. Irgendwie kam das Leben mit Mann und Kindern dazu und meine Stabsstellenleitung war mein Grundeinkommen und meine Büro-Base. Ich hatte volle Gestaltungsfreiheit und konnte mich in das Spezialthema Versicherungsmakler-Recht einarbeiten. Gleichzeitig habe ich mich immer als „Hausärztin“ gesehen. Mit der Durchwahl 110 haben mich alle bei Problemen angerufen und ich habe die Rechtsthemen entweder selbst gelöst oder sie an mein Anwaltspool verteilt. Gesellschafterin bin ich in der SÜDVERS nicht. Das bin ich in dem nebenbei mit meinem Mann gegründeten Unternehmen Nepomuks Kinderwelt und laut Definition auch durch meine Gesellschaftsanteile an meinen 4 Startups und diversen Immobiliengesellschaften. Aber trotzdem habe ich mich vor allem der SÜDVERS immer sehr verbunden gefühlt. Sie ist wie ein drittes Geschwisterchen mit mir aufgewachsen. Die Mitarbeitenden tauschen sich mit mir gerne aus und ich repräsentiere die Firma nach außen. So wie mir in zahlreichen unterschiedlichen Facetten gibt es viele Menschen, Männer und Frauen.
Und ich kann nur dafür plädieren, hier differenziert hinzusehen und das Schubladendenken aufzulockern. Da leisten viele Menschen einen unheimlich großen Beitrag für die deutsche Familienunternehmer*innenlandschaft auch wenn auf sie die offizielle Bezeichnung nicht ganz passt.
Habt ihr Lust, Euch zu diesen Themen auszutauschen oder noch mehr zu erfahren? Ich stehe für Vorträge Online und in Präsenz, sowie als Gesprächspartnerin gerne zur Verfügung. Einfach Kontakt aufnehmen unter: hallo@sinnplauderei.de
Ich wünsche Euch ganz viel Spaß und Erfolg beim Umsetzen und dem Entdecken Eurer individuellen Rollenidentität!
Eure Nina
Arthur
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Thomas
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